Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben.
Die gesetzliche Erbfolge
Jeder Mensch hat Erben. Sofern Sie Ihre Erben nicht selbst bestimmen, werden sie vom Gesetzgeber festgelegt. Dabei berücksichtigt die gesetzliche Erbfolge die Nähe der Verwandtschaft zum Verstorbenen: Erben der sogenannten ersten Ordnung sind die Kinder des Erblassers.
Auch der Ehepartner bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe der Erbquote hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehe- bzw. Lebenspartner leben und welche Familienmitglieder noch vorhanden sind.
Sofern Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind, steht diesem kein gesetzliches Erbrecht zu.
Gestalten mit Testament und Erbvertrag
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, können Sie hiervon durch ein Testament oder einen Erbvertrag abweichen. Somit können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll.
Gerade bei der Abfassung des letzten Willens können sich viele Fehler einschleichen. Damit Sie sicher gehen können, dass alles in Ihrem Sinn geregelt ist, sollten Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Notar besprechen.
Wenn Sie Ihr Testament in München notariell beurkunden lassen, können Sie nicht nur sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich in Ihrem Sinn umgesetzt wird. Sie erleichtern Ihren Erben auch die Abwicklung des Nachlasses.
Übertragung zu Lebzeiten
Mitunter kann es sinnvoll sein, einzelne Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Durch eine solche Übertragung können nicht zuletzt steuerliche Freibeträge optimal genutzt und Pflichtteilsansprüche Dritter unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden.
Kosten
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem. Die Beurkundung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrags kostet daher bei jedem Notar das Gleiche. Mit der Beurkundungsgebühr ist auch die Beratung durch den Notar und die Erstellung des Entwurfs abgegolten.