Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen.
Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.
Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden.
Aufgaben des Notars
Vor der Beurkundung berät der Notar umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände bereitet der Notar die Urkunde vor.
Dabei achtet er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. In der Regel stellt er den Beteiligten einen Entwurf der Urkunde zur Verfügung. Sind sich alle Beteiligten einig, findet die Beurkundung statt. Dabei wird der gesamte Text verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert.
Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt. Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug.
Kompetenzen
Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für:
- Immobilienkaufverträge
- Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
- Erbbaurechtsbestellungen
- Dingliche Grundstücksbelastungen
- Testamente und Erbverträge
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Veräußerung von Geschäftsanteilen
- Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen
- Vollmachten