Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt.
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem:
- Die Kosten bemessen sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts.
- Ihr Notar kann Ihnen schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten mitteilen.
- Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten.
- Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche.
- Die Richtigkeit der Kostenrechnungen wird regelmäßig staatlich überprüft.
Informationsbroschüren
Der Bayerische Notarverein bietet Broschüren mit Informationen über die Tätigkeit der Notare an, die Sie auf der Internetseite des Vereins kostenlos bestellen können.
» Zum Bestellformular des Bayerischen Notarvereins
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