Ehe & Partnerschaft

Ehe und Partnerschaft

Wenn Sie mit Ihrem Partner eine Lebensgemeinschaft eingehen, zeigen Sie ihm, dass Sie zusammen mit ihm die gemeinsame Zukunft gestalten wollen. Wie diese Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt dabei ganz Ihnen und Ihrem Partner überlassen.

In jedem Fall wirft das Zusammenleben aber zahlreiche Fragen auf, wie zum Beispiel:

Eheverträge

Mit der Eheschließung hat der Gesetzgeber eine Reihe von rechtlichen Folgen verbunden, die teilweise während der Ehe, teilweise erst bei einer Trennung oder Scheidung bedeutsam werden. Wegen der mitunter weitreichenden Folgen hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Trennungs- und Scheidungs­verein­barungen

Wenn die gemeinsame Zukunft scheitert, ist dies nicht nur persönlich belastend, sondern es ergeben sich auch eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen. Ihr Notar berät Sie über die offenen Fragen und unterstützt Sie als neutraler rechtlicher Berater bei der Erarbeitung fairer Lösungen.

Nichteheliche Lebens­gemein­schaft

Für Eheleute hat der Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsfolgen für das Zusammenleben vorgesehen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nicht für unverheiratete Paare. Anders als Ehegatten steht Unverheirateten kein gesetzliches Erbrecht zu, so dass regelmäßig Vorsorge für die Absicherung im Todesfall getroffen werden sollte.

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