Wenn Sie mit Ihrem Partner eine Lebensgemeinschaft eingehen, zeigen Sie ihm, dass Sie zusammen mit ihm die gemeinsame Zukunft gestalten wollen. Wie diese Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt dabei ganz Ihnen und Ihrem Partner überlassen.
In jedem Fall wirft das Zusammenleben aber zahlreiche Fragen auf, wie zum Beispiel:
- Was geschieht mit dem bisherigen Vermögen der Partner?
- Wie soll neues Vermögen (z. B. eine Immobilie) erworben werden?
- Wer haftet für etwaige Schulden?
- Welche Rechte und Pflichten bestehen im Hinblick auf gemeinsame Kinder?
- Was passiert im Falle einer Trennung?
- Soll mein Partner für mich handeln können, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?
- Wer erbt im Todesfall und ist der Partner ausreichend versorgt?
Eheverträge
Mit der Eheschließung hat der Gesetzgeber eine Reihe von rechtlichen Folgen verbunden, die teilweise während der Ehe, teilweise erst bei einer Trennung oder Scheidung bedeutsam werden. Wegen der mitunter weitreichenden Folgen hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Wenn die gemeinsame Zukunft scheitert, ist dies nicht nur persönlich belastend, sondern es ergeben sich auch eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen. Ihr Notar berät Sie über die offenen Fragen und unterstützt Sie als neutraler rechtlicher Berater bei der Erarbeitung fairer Lösungen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Für Eheleute hat der Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsfolgen für das Zusammenleben vorgesehen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nicht für unverheiratete Paare. Anders als Ehegatten steht Unverheirateten kein gesetzliches Erbrecht zu, so dass regelmäßig Vorsorge für die Absicherung im Todesfall getroffen werden sollte.