Immobilien

Immobilie mit Garten

Mit dem Eigenheim geht für Viele ein großer Traum in Erfüllung und auch Kapitalanleger investieren vermehrt in Grundbesitz. Der Erwerb einer Immobilie – zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage – ist für die meisten Menschen die größte und wichtigste Investition in ihrem Leben. Wer ein Darlehen aufnimmt, verschuldet sich oft über Jahrzehnte.

Die große Bedeutung des Immo­bilien­kaufs hat auch der Gesetzgeber erkannt und im Bürgerlichen Gesetzbuch die notarielle Beurkundung dafür vorgesehen. Diese bietet den Vertragsparteien ein Höchstmaß an Rechtssicherheit.

Die Stellung des Notars

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes neutral und unabhängig. Er vertritt daher nicht einseitig die Interessen nur einer Partei, sondern berät sämtliche Vertragsparteien unparteiisch. Durch seine herausragende Qualifikation gewährleistet er eine rechtliche Beratung auf höchstem Niveau und sorgt für einen fairen und ausgewogenen Vertrag.

Vor der Beurkundung

Die wesentlichen Inhalte des anstehenden Geschäfts werden meist schon im Vorfeld abgesprochen: Wie hoch ist der Kaufpreis, wann ist das Objekt bezugsfertig, in welchem Zustand befindet es sich, werden bewegliche Gegenstände mitverkauft etc. Anschließend können sich die Vertragsparteien an einen Notar ihrer Wahl mit der Bitte um Vorbereitung des Kaufvertrags wenden.

Der Notar klärt zunächst den Sachverhalt, bevor er prüft, ob und wie die gewünschten Vereinbarungen rechtlich umgesetzt werden können. So verschafft sich der Notar anhand des Grundbuchauszugs Kenntnis von den Eigentumsverhältnissen, den bestehenden Belastungen des Kaufobjekts und etwaigen Hindernissen für die Durchführung des Vertrages.

Im Vordergrund steht der sichere Leistungsaustausch, das heißt, dass der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat und andererseits der Käufer sein Geld erst aus der Hand gibt, wenn sichergestellt ist, dass er Eigentümer der Immobilie wird.

Die Beurkundung

Bei der Beurkundung des Kaufvertrages verliest der Notar den vollständigen Vertrag Wort für Wort, erläutert den Inhalt und weist auf die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäfts hin. Käufer und Verkäufer haben in der Beurkundungsverhandlung die Möglichkeit, offene Punkte anzusprechen.

Nach der Beurkundung

Ist der Kaufvertrag unterschrieben, kümmert sich der Notar in den kommenden Wochen um den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrags. Er holt erforderliche Genehmigungen ein, übernimmt den Schriftverkehr mit Gerichten und Grundbuchamt und die notwendige Anzeige beim Finanzamt.

Kosten

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Derselbe Vertrag kostet also bei jedem Notar gleich viel.

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