Notfallvorsorge

Jeder möchte über das, was er sich geschaffen und erarbeitet hat, nach seinen eigenen Vorstellungen verfügen. Dazu gehört auch die Regelung des Nachlasses durch Testament oder Erbvertrag. Aber was ist mit dem eigenen Leben?

Wer nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, erhält von Gesetzes wegen einen gerichtlich bestellten Betreuer. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine solche Betreuung verhindern, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen.

Sie bestimmen allein, welche Befugnisse Ihre Vorsorgevollmacht umfasst. Insbesondere können folgende Angelegenheiten geregelt werden:

Um sicher zu gehen, dass die Vorsorgevollmacht ohne Einschränkung anerkannt wird, sollte sie in notarieller Form errichtet werden.

Patienten­verfügung

Zur Ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehören auch Situationen, in denen Sie selbst entscheidungsunfähig sind. In der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Eine Kombination, die Sinn macht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie im Bedarfsfall vermögensrechtlich und persönlich entscheiden kann. In der Patientenverfügung definieren Sie Ihre konkreten Behandlungswünsche. Deshalb ist es wichtig, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu kombinieren.

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